4.1 Halten der Hebesätze und Bildung von Rücklagen
Wir treten dafür ein, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaft) und Grundsteuer B (private Grundstücksbesitzer) sowie für die Gewerbesteuer über die nächsten fünf Jahre nicht
erhöht, sondern auf dem bestehenden Niveau gehalten wird.
Sollten sich durch Einsparungen Spielräume zur Senkung der Grundsteuer ergeben, soll diese wieder auf das alte Niveau gesenkt werden. Im Rahmen der dringend notwendigen Verwaltungs-Reorganisation
sollen daher folgerichtig wieder zu einer Senkung der Grundsteuer A und B Hebesätze führen.